Überschreitung der Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO, Anmerkung zu OVG Hamburg, Urteil vom 10.12.2019 – 2 E 24/18.N
    April 2020
        juris Praxisreport Umwelt- und Planungsrecht 4/2020
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