Nachbarschutz bei (rechtswidrig nicht zugelassenen) Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 1 BauGB; Anmerkung zu BVerwG, Beschl. v. 15.09.2020 – 4 B 46/19 (4 C 6/20)
juris Praxisreport - UmwR, 04/2021, Anmerkung 2

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