Zur Prospekthaftung der Initiatorin eines offenen Immobilienfonds nach § 127 InvG a. F.

September 2019

Zur Prospekthaftung der Initiatorin eines offenen Immobilienfonds nach § 127 InvG a. F.InvG a. F. § 41 Abs. 5, § 127 Abs. 1, 5; KAGB § 165; BGB §§ 280, 311

EWiR 9/2019, S. 265-266

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