Equal Pay bei Daimler Truck: Median statt Spitzenverdiener

11.09.2026

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat im Equal-Pay-Verfahren einer Daimler-Managerin entschieden: Zwar kann grundsätzlich auch der Vergleich mit einem einzelnen Spitzenverdiener eine Vermutung geschlechtsbedingter Entgeltbenachteiligung begründen. Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber diese Vermutung jedoch mit der längeren Tätigkeitszeit des Vergleichskollegen widerlegen.

Der Klägerin wurde im zweiten Anlauf dennoch die Differenz zum Median der männlichen Vergleichsgruppe zugesprochen – insgesamt rund 210.000 Euro.

Für Unternehmen unterstreicht das Urteil die Bedeutung transparenter und diskriminierungsfreier Vergütungsstrukturen, objektiver Kriterien und einer belastbaren Dokumentation von Gehaltsentscheidungen. Zugleich zeigt die Entscheidung, dass sowohl die Begründung im Einzelfall als auch die strukturelle Ausgestaltung des Vergütungssystems in den Blick genommen werden sollten.

Was Arbeitgeber jetzt dokumentieren sollten, erläutern unsere Arbeitsrechtsexperten Dr. Alexander Insam und Sarah Lahmer in einem Beitrag für das Magazin Human Resources Manager:

Equal Pay bei Daimler Truck: Median statt Spitzenverdiener

www.humanresourcesmanager.de

Autoren

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Dr. Alexander Insam, M.A.

Partner
Lahmer, Sarah

Sarah Lahmer

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