Seit Juli gelten neue Regeln im Vergaberecht. Sie sollen Beschaffungsverfahren beschleunigen und die digitale Souveränität stärken. Hintergrund ist der hohe Investitionsdruck in den Kommunen, der auf komplexe und zeitaufwendige Vergabeverfahren trifft. Wie das Vergabebeschleunigungsgesetz an einzelnen Stellschrauben ansetzt, ohne das Vergaberecht grundlegend neu zu ordnen, erläutert GÖRG-Rechtsanwalt Alexander Pustal in einem Beitrag für Der Neue Kämmerer.
Lesen Sie hier den Beitrag: Vergaberechtsreform: Tempo entsteht nicht durch neue Vorschriften (Nutzerkonto notwendig)
