Auslagerung eines Geschäftsfeldes im Zuge einer Umstrukturierung als Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b GWB

15.02.2022

Auslagerung eines Geschäftsfeldes im Zuge einer Umstrukturierung als Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b GWB  

jurisPR-VergR, Ausgabe 02/2022, Anm. 3

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Portraitbild A. Pustal

Alexander Pustal

Counsel

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