Mit dem Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes („BStabG 2026“) plant das Bundesministerium für Gesundheit („BMG“) neue Degressionsregelungen in der hausarztzentrierten Versorgung („HZV“). Künftig sollen zusätzliche Leistungen, die aufsteigenden Teilnehmerzahlen beruhen, nur noch mit Abschlägen vergütet werden.
Geplante Degressionsabschläge in der HZV
Hintergrund des Referentenentwurfs ist die angespannte Finanzlage der GKV sowie das Ziel des Gesetzgebers, die Ausgabenentwicklung künftig wieder stärker an die Einnahmenentwicklung der GKV zu koppeln. Maßgebliche Leitlinie des Entwurfs ist dabei die Rückkehr zu einer sogenannten „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“.
Vor diesem Hintergrund sieht der Entwurf unter anderem eine Änderung des § 73b Abs. 5 SGB V vor. Danach sollen zusätzliche Leistungen in der hausarztzentrierten Versorgung, die auf einem Anstieg der Teilnehmerzahlen beruhen, künftig nur noch mit einem Abschlag auf die vereinbarten Preise vergütet werden. Die konkrete Höhe der Abschläge sollen die Vertragspartner bis zum 31. März 2027 festlegen.
Nach der Gesetzesbegründung geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei steigenden Teilnehmer- und Fallzahlen Kostendegressionseffekte eintreten und zusätzliche Leistungen daher nicht mehr in gleicher Höhe vergütet werden müssten.
HZV als Koordinierungsmodell
Betroffen wären damit ausgerechnet solche strukturierten Versorgungsmodelle, die in den vergangenen Jahren gesundheitspolitisch gezielt zur Stärkung der koordinierten ambulanten Primärversorgung ausgebaut wurden. Hierzu zählt insbesondere die HZV, die auf eine kontinuierliche und koordinierte Patientensteuerung über die hausärztliche Versorgung ausgerichtet ist.
Hausärztinnen und Hausärzte übernehmen hierbei regelmäßig nicht nur die Erstversorgung, sondern auch die Koordination weiterer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen. Hierzu gehören unter anderem Verlaufskontrollen, Arzneimitteltherapien, Präventionsleistungen sowie die Einordnung fachärztlicher oder stationärer Behandlungsbedarfe.
Auswirkungen der Degressionsregelungen
Gerade in der hausarztzentrierten Versorgung ist jedoch fraglich, ob steigende Teilnehmerzahlen ohne Weiteres zu sinkendem Betreuungsaufwand führen. Anders als bei klassischen Mengeneffekten kann zusätzlicher Einschreibungszuwachs in koordinationsintensiven Versorgungsmodellen vielmehr mit einem erhöhten organisatorischen und medizinischen Aufwand verbunden sein. Dies gilt insbesondere bei älteren, multimorbiden oder chronisch kranken Patientinnen und Patienten, bei denen hausärztliche Versorgung regelmäßig auch die Koordination weiterer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen umfasst.
Auch Fachverbände führen in Stellungnahmen zum Referentenentwurf an, dass allgemeine Kostendegressionseffekte nicht ohne Weiteres auf die hausarztzentrierte Versorgung übertragbar seien. Zugleich verweisen die Fachverbände auf verschiedene Auswertungen, wonach strukturierte hausärztliche Versorgungskonzepte mit geringeren Krankenhausaufenthalten, einer niedrigeren Inanspruchnahme von Notfallstrukturen sowie reduzierten sektorenübergreifenden Gesamtausgaben einhergehen können. Als wesentliche Ursache hierfür gilt insbesondere die kontinuierliche hausärztliche Betreuung und Patientensteuerung, durch die unnötige Folgebehandlungen und vermeidbare stationäre Aufenthalte teilweise verhindert werden können.
Die Fachverbände sehen daher die Gefahr, dass zusätzliche Einschreibungen in koordinierte Versorgungsmodelle künftig wirtschaftlich weniger attraktiv werden könnten. Betroffen wären insbesondere größere ambulante Strukturen und hausärztlich geprägte Versorgungseinrichtungen mit wachsender Teilnehmerzahl in der HZV.
HZV zwischen Kostendämpfung und Versorgungssteuerung
Der Referentenentwurf verdeutlicht erneut den Zielkonflikt zwischen Kostendämpfung und dem weiteren Ausbau koordinierter ambulanter Versorgung. Während die hausarztzentrierte Versorgung in den vergangenen Jahren gezielt zur Stärkung der Primärversorgung ausgebaut wurde, würden mit den geplanten Degressionsabschlägen ausgerechnet solche Versorgungsmodelle mit nachgewiesenen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsvorteilen finanziell begrenzt, die auf kontinuierliche Betreuung und strukturierte Patientensteuerung ausgerichtet sind.
In diesem Zusammenhang sehen die Fachverbände einen möglichen Wertungswiderspruch innerhalb des Entwurfs. Während Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung weiterhin keiner Honorarbegrenzung unterliegen sollen, würden innerhalb der besonders strukturierten hausarztzentrierten Versorgung zusätzliche Degressionsabschläge eingeführt.
Praktische Hinweise
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Änderungen im weiteren Verlauf bleiben möglich. Gleichwohl zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die geplanten Regelungen insbesondere für hausärztliche Versorgungseinrichtungen sowie für größere ambulante Primärversorgungsmodelle erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben können.
Im Fokus dürfte dabei vor allem stehen, wie sich zusätzliche Einschreibungen und der hiermit verbundene Koordinations- und Betreuungsaufwand unter den vorgesehenen Vergütungsregelungen künftig wirtschaftlich darstellen lassen.
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