Beim Einsatz von KI-gestützten HR-Plattformen verfügt der Betriebsrat über weitreichende Mitbestimmungsrechte. Das gilt nicht nur im laufenden Arbeitsverhältnis, sondern kann bereits im Bewerbungsprozess relevant werden.
Im Interview mit Personalwirtschaft erläutert Partner Dr. Ulrich Fülbier, welche Beteiligungsrechte zu beachten sind, welche Anforderungen sich aus Datenschutz und KI-Verordnung ergeben und worauf Unternehmen bei Verträgen mit Plattformanbietern achten sollten:
HR-Plattform mit KI: Ohne Mitbestimmung keine Einführung - Personalwirtschaft
