KTG Energie AG – Sanierung erfolgreich beendet: Landgericht Neuruppin verwirft Beschwerde gegen den Insolvenzplan als unzulässig

20.03.2017

[Hamburg/Bremen, ] Der unter Federführung der zu Sanierungsvorständen der KTG Energie AG bestellten GÖRG-Partner Dr. Thorsten Bieg und Dr. iur. habil. Gerrit Hölzle (beide Hamburg/Bremen) erstellte Insolvenzplan war durch das Amtsgericht Neuruppin bereits am 10. Februar 2017 bestätigt worden. Am 16. März hat das Landgericht Neuruppin als Beschwerdegericht die einzig fristgerecht gegen den Bestätigungs­beschluss eingelegte sofortige Beschwerde als unzulässig ver­worfen. Der Beschwerdeführer, der sich im Wesentlichen gegen die Vergleichsberechnung des In­solvenzplans und ein mit dieser in Zusam­men­hang stehendes Wertgutachten gewendet hat, habe keine wesentliche Schlechterstellung, deren Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzung für die sofortige Beschwerde ist, dargelegt. Die Rechts­beschwerde wurde nicht zugelassen.

Durch die Zurückweisung der Beschwerde ist der Bestätigungsbeschluss rechtskräftig und die Sanie­rung der KTG Energie AG in eigenverwalteter Insolvenz erfolgreich abgeschlossen. Das Insolvenzverfahren kann nunmehr kurzfristig aufgehoben werden. Der Ber­liner GÖRG-Partner Sascha Feies, der in die Geschäftsführung der nicht insolventen Tochter­ge­sell­schaf­ten eingetreten war, wird seine Ämter ebenfalls kurzfristig an die Investoren des Insolvenzplans und neuen Gesellschafter übergeben.

Das bewährte Team um die Partner Bieg und Hölzle, das auch schon die Sanierung durch Insolvenz­plan in der Eigenverwaltung der AC Biogas – Gruppe und zuletzt, auch dort gemeinsam mit Sascha Feies, der Dresdner DNZ-Gruppe erfolgreich begleitet hatte, realisiert damit einen weiteren Ach­tungserfolg in der Strukturierung und Bewältigung strategischer Insolvenzen.

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