Mitbenutzungsrechte von Versorgungsunternehmen

20.10.2010

[] Mit dem 31. Dezember 2010 endet der Gutglaubenschutz für die bisher noch für Versorgungsunternehmen bestehende Mitbenutzungsrechte an Grundstücken gemäß dem Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB-DDR) i. V. m. dem Einigungsvertrag, soweit diese nicht dinglich gesichert wurden.

Autoren

Dr. Liane Thau, Portrait

Dr. Liane Thau

Partner

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben