Mitbenutzungsrechte von Versorgungsunternehmen

20.10.2010

[] Mit dem 31. Dezember 2010 endet der Gutglaubenschutz für die bisher noch für Versorgungsunternehmen bestehende Mitbenutzungsrechte an Grundstücken gemäß dem Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB-DDR) i. V. m. dem Einigungsvertrag, soweit diese nicht dinglich gesichert wurden.

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