Keine Anwendbarkeit des KSchG in Betrieben mit nicht mehr als 10 Neu-Arbeitnehmern und weniger als 5,25 Alt-Arbeitnehmern

2006

Der Beitrag von Dr. Alexander Insam und Oliver Zöll zeigt am und ergänzend zum Urteil des LAG Hamburg vom 1. 9. 2005, warum das KSchG gem. § 23 Abs. 1 Satz 2, 3 KSchG keine Anwendung findet, wenn die Zahl der Alt-Arbeitnehmer unter den Schwellenwert von 5,25 sinkt. Gleichzeitig wagen die Autoren einen Ausblick auf die Revisionsentscheidung des BAG.

DB 2006, S. 726-728

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.