Einordnung der Vereinbarung von Verwahrentgelten für Kontoguthaben auf Girokonten als Preishauptabrede und AGB-rechtliche Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung

WuB 2022, Heft 8, 357

2022

"Die AGB-Klausel, nach der für Guthaben ab 5.000,01 Euro ein Verwahrentgelt von 0,7 % p.a. zu bezahlen ist, ist wirksam. Sie unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, weil es sich um eine Preishauptrede handelt." 

Unser Experte Tony Beyer informiert in diesem Fachbeitrag über den Beschluss des Oberlandesgericht Dresden vom 18. Januar 2022 (8 U 1389/21).

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