"Stellt sich nach Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit heraus, dass zu verteilendes Vermögen vorhanden war, können gerichtlich Liquidatoren bestellt werden. Die gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind dann grundsätzlich von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen."
Unser Experte Dr. Dorian Beghin sowie Dr. Günter Seule kommentieren in diesem Fachbeitrag den Beschluss – II ZB 20/21 des BGH vom 26.07.2022.