Im Krankenhaussektor gewinnen Kooperationen und Fusionen im Zuge der aktuellen Reformen weiter an Bedeutung.
Mit dem im April 2026 in Kraft getretenen Krankenhausreformanpassungsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen für Kooperationen und Zusammenschlüsse verändert. Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten für Krankenhausträger, Versorgungsstrukturen gemeinsam weiterzuentwickeln und auf den zunehmenden Konsolidierungsdruck im Markt zu reagieren. Besonders für kommunale Krankenhäuser können sich daraus neue strategische Gestaltungsoptionen ergeben.
Zugleich bleibt die rechtliche Ausgestaltung entsprechender Vorhaben anspruchsvoll und im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.
In einem Beitrag für Der Neue Kämmerer ordnen unsere Partner Dr. Matthias Menke und Dr. Heiko Hofmann die neuen gesetzlichen Spielräume ein und zeigen auf, was Krankenhausträger wissen müssen.
Hier gelangen Sie zum vollständigen Beitrag: Mehr Spielraum für Krankenhauskooperationen und Fusionen - Der Neue Kämmerer
