Die neue Unterschwellenvergabeverordnung: Mehr Freiheit und mehr Verantwortung

22.10.2026

Die geplante Neufassung der Unterschwellenvergabeverordnung soll das Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte grundlegend vereinfachen. Als Teil der Föderalen Modernisierungsagenda soll sie Verfahren flexibler gestalten, bürokratische Hürden abbauen und öffentlichen Auftraggebern mehr Handlungsspielraum eröffnen.

Für Kommunen bedeutet das mehr Flexibilität – etwa bei der Wahl geeigneter Verfahren und in Krisenfällen – zugleich aber auch mehr Eigenverantwortung. Denn mit weniger Detailvorgaben wächst die Bedeutung eigener, nachvollziehbarer Standards für Verfahren, Dokumentation und Transparenz.

Kommunen sollten frühzeitig prüfen, wo Anpassungsbedarf besteht und wie sich die neuen Spielräume rechtssicher ausgestalten lassen.

Alexander Pustal erläutert, welche Veränderungen die neue Verordnung mit sich bringt und worauf Vergabestellen besonders achten sollten.

Lesen Sie hier den Beitrag: UVgO-Reform - Was sich für Kommunen ändern soll

derneuekaemmerer.de

Autoren

Portraitbild A. Pustal

Alexander Pustal

Counsel

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