Nachbarrechtschutz gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft: Vorrang der Bedarfsdeckung vor erschöpfender Subsidiaritätsprüfung – Anmerkung zu OVG Hamburg v. 09.05.2016 - 2 Bs 38/16
24.06.2016
jurisPR-UmwR 6/2016 Anm. 1
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