Das Team Arbeitsrecht von GÖRG informiert standortübergreifend regelmäßig im Quartal über die Neuerungen im Arbeitsrecht. Die letzte Online-Veranstaltung „Update Arbeitsrecht“ faned am Dienstag, 24. Juni 2025 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt. Referenten waren die Rechtsanwältin Sarah Lahmer und der Rechtsanwalt Dr. Martin Hörtz aus unserem Standort in Frankfurt am Main.
Wir berichteten wieder über neue praxisrelevante Entscheidungen, diesmal unter anderem über Neues zur Mitbestimmung bei Umgruppierungen, zu Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen, zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO sowie zum Konzernprivileg bei der Arbeitnehmerüberlassung und zu „Catch-All“-Klauseln. Im Anschluss konnten wir die BAG-Entscheidung zum Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe dieses Thema vertiefen und Ihnen dazu Beispiele für einen lösungsorientierten Umgang aus unserer Beratungspraxis geben. Darüber hinaus warfen wir einen kurzen Blick auf die arbeitsrechtlich relevanten Aspekte im Koalitionsvertrag.
Unsere Referenten bedanken sich für die Diskussion und Ihre Fragen!
Ihr GÖRG Arbeitsrechtsteam
Online-Veranstaltung – Update Arbeitsrecht
Online,
24.06.2025