Dr. David Sundermann
Rechtsanwalt | Associate
Dr. David Sundermann berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht.
Schwerpunkte
Dr. David Sundermann berät national und international tätige Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und nimmt hierbei auch die Prozessführung vor den Arbeits- und Zivilgerichten wahr. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung, der Durchführung sowie der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Neben Fragen des Drittpersonaleinsatzes liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere mit Blick auf die Reorganisation und Restrukturierung von Unternehmen.
Werdegang
Dr. David Sundermann ist Associate bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Vor seinem Eintritt bei GÖRG war er als Rechtsanwalt bei einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Köln im Bereich Arbeitsrecht tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld, Tilburg (Niederlande) und Köln absolvierte Dr. David Sundermann sein Referendariat in Köln mit Stationen unter anderem bei einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kölner Kanzlei sowie einer Wirtschaftskanzlei in Porto (Portugal). Anschließend promovierte er an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Martin Henssler zu einem arbeitsrechtlichen Thema im Schnittbereich der Arbeitnehmerüberlassung und dem Arbeitskampfrecht zum Dr. iur.
Die Zulassung als Anwalt erfolgte 2016.