Dr. Tobias Riethmüller berät mit seinem Team schwerpunktmäßig im Bereich Digitalisierung der Finanzdienstleistungsbranche, insbesondere zur rechtlichen Strukturierung digitaler Finanzierungsplattformen, zu Emissionen über diese Plattformen und zur Gestaltung der digitalen Prozesse sowie zu Blockchain-/DLT-Anwendungen im Finanzbereich.
Seine Expertise umfasst die hierfür maßgeblichen kapitalmarkt-, aufsichts- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte, das AGB-Recht, die relevanten Bezüge im Geldwäscherecht, Datenschutzrecht, IT-Recht und Steuerrecht sowie Fragen grenzüberschreitender Strukturierungen. Daneben berät Dr. Riethmüller im klassischen Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere im Aktienrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht sowie bei Venture Capital-Transaktionen, und bringt Expertise im Bereich LegalTech und digitale Rechtsberatungsprodukte mit.
Sein Branchenfokus liegt in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Technologie- und Wachstumsunternehmen sowie bankenunabhängige Finanzierung im Nachhaltigkeits- und Immobilien-Bereich.
Dr. Riethmüller war in 2015, 2018, 2019, 2021 und 2023 Sachverständiger für den Deutschen Bundestag bei Anhörungen des Finanzausschusses zu den Themen Kapitalmarktrecht und Digitalisierung. Er ist seit der Gründung in 2015 Justiziar des Bundesverbands Crowdfunding e.V. / Digital Invest Germany und seit der ersten Auflage Mitautor des Beck’schen FinTech-Handbuchs (Hrsg. Prof. Möslein und Prof. Omlor) sowie Mitautor des von Peter Scherer begründeten Kommentars zum DepotG.