In der aktuellen Ausgabe von Ganz Recht sprechen unsere Kölner Expertinnen Dr. Katja Kuck und Maren Freymuth über den § 9 des Heilmittelwerbegesetzes und die Werbung für Fernbehandlungen.
Durch Corona-Pandemie und generellen Ärztemangel ist der Bedarf an digitalen Gesundheitslösungen in Deutschland stark gestiegen. Allerdings gab es im Gesundheitsrecht lange ein generelles Verbot von Werbung für die sogenannte Fernbehandlung, was die flächendeckende Einführung von telemedizinischen Anwendungen ausgebremst hat. Erst im Dezember 2019 hat der Gesetzgeber daher eine entsprechende Ausnahmeregelung in das Heilmittelwerbegesetz eingefügt.
In der neuen Folge nehmen die beiden Gesundheitsrecht-Spezialistinnen das Heilmittelwerberecht näher unter die Lupe und beleuchten die Hintergründe der nachträglich im HWG ergänzten Ausnahmeregelung. Vor allem werfen sie einen Blick auf eine neue und viel erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierzu und analysieren deren Auswirkungen auf die Telemedizin in Deutschland.