Newsletter Immobilienwirtschaftsrecht, 02/2019

Köln, 01.10.2019

Der Gesetzgeber arbeitet mit Hochdruck an einer Reform der Grundsteuer. Diese soll neben der Korrektur von Verfassungsverstößen in Form einer Grundsteuer C auch wohnungspolitische Ziele verfolgen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen des Gesetzesentwurfs finden Sie in unserem Newsletter. Wie immer haben wir auch wieder weitere interessante Themen für Sie praxisnah aufbereitet, z. B. das Urteil des EuGH zur Europarechtswidrigkeit der HOAI und die Frage, ob man bei einem Grundstücksverkauf durch eine Objektgesellschaft weiterhin einen Gesellschafterbeschluss fordern sollte.

Folgende Themen haben wir dieses Mal in unserem Newsletter für Sie in Kurzform aufbereitet:

  • Die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland: HOAI ist europarechtswidrig
  • Aktueller Stand der Grundsteuerreform
  • „Billig ist nicht preiswert“ — Der Bundesgerichtshof entscheidet zu sog. Verbilligungsverkäufen des Bundes
  • Übertragung des (nahezu) ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH: § 179a AktG findet keine Anwendung
  • Schriftformerfordernis von Mietverträgen: Kein vom Vertragspartner unterschriebenes Exemplar
  • Die Auswirkungen der Umstellung des Basisjahres für die Verwendung von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen
  • Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Beteiligung an „Zebragesellschaft“

Wir wünschen viel Vergnügen und neue Erkenntnisse beim Lesen. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

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