Co-Autor Jens Gerlach
Die Tarifvertragsparteien wollen Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit der Vorschrift des § 6 Abs. 3 TVöD-AT und TV-L einen Anspruch auf bezahlte Freizeit für Heiligabend und Silvester einräumen. Alle paar Kalenderjahre – so etwa 2017 und 2023 – fallen der 24. Dezember und der 31. Dezember auf einen Sonntag. Das führt zu der Frage, ob diese Regelungen auch dann gelten sollen, wenn Arbeitnehmer an diesen Sonntagen ohnehin nicht zu arbeiten haben. Die identische Problematik stellt sich mit Blick auf gesetzliche Feiertage, die auf einen Sonntag fallen. Aus diesem Anlass stellt der Beitrag das Zusammenspiel der gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften zur Verminderung des Arbeitszeitsolls an gesetzlichen Feiertagen und Vorfeiertagen dar. Ausgangspunkt sind die unproblematischeren Fälle der Feiertage und Vorfeiertage, die auf einen Werktag fallen. In einem zweiten Schritt geht der Beitrag auf die bislang weitgehend ungeklärte Rechtslage zu sonntäglichen Feiertagen und Vorfeiertagen ein.
