Kein vorläufiger Rechtsschutz für den Konzernbetriebsrat der OSRAM Licht AG mangels drittschützender Wirkung der WpÜG-Regelungen
    Februar 2020
        Betriebs-Berater 2020, Seiten 338-340
Betriebs-Berater 2020, Seiten 338-340

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