GÖRG berät das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Einführung von Ausschreibungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz

04.08.2015

[Berlin, ] Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) sieht vor, dass die finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien spätestens 2017 durch Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden soll.

Das BMWi hat am 31.7.2015 Eckpunkte für die Ausgestaltung der Ausschreibungen vorgelegt und auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Im Zuge der Einführung der Ausschreibungen wird das EEG umfassend überarbeitet und angepasst (EEG 2016), der Zeitplan für das  Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der Gesetzentwurf  zum Ausschreibungsdesign in diesem Herbst erstellt wird.

Das BMWi hat ein wissenschaftliches Konsortium aus Ecofys, Fraunhofer ISI, Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB sowie BBG und Partner beauftragt, ein Konzept für das Ausschreibungsdesign zu entwickeln. Die Eckpunkte berücksichtigen die Empfehlungen des Zwischenberichts des Konsortiums, dieser ist gleichzeitig mit den Eckpunkten veröffentlicht worden. Der Zwischenbericht analysiert die Marktsituation der verschiedenen erneuerbaren Energien und spricht Empfehlungen für ein Ausschreibungsdesign aus.

Der Zwischenbericht steht hier zum Download bereit.

Das Berliner Energierechts-Team von GÖRG berät seit längerer Zeit Bundes- und Landesministerien bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Energiewende im Allgemeinen, insbesondere das BMWi und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Ausbau der erneuerbaren Energien, des Netzausbaus und der Energieeffizienz.

Berater des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christoph Riese, Partner, Berlin
Dr. Julian Asmus Nebel, Assoziierter Partner, Berlin

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten von
GÖRG verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Save Cancel OK Tracking ablehnen Datenschutzerklärung