Viele Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Unternehmen standen bisher vor einer zentralen Frage ohne klare Antwort: Was darf ich dem Stadtrat sagen und was muss vertraulich bleiben? Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft jetzt Orientierung.
GÖRG-Partner Dr. Lars Weber ordnet die Entscheidung in seinem Gastbeitrag für Der Neue Kämmerer ein und zeigt auf, was sie für die Praxis bedeutet.
Den ganzen Beitrag können Sie hier lesen: Mehr Transparenz zwischen kommunalen Unternehmen und Rathaus - Der Neue Kämmerer
