Anwendung der innerprozessualen Präklusionsregelung des § 6 UmwRG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Anmerkung zu OVG Münster, Beschluss vom 18.02.2020 – 11 B 13/20

Mai 2020

  

juris Praxisreport Umwelt- und Planungsrecht 5/2020

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