Der praktische Einsatz des besonderen Vertreters nach § 46 Nr. 8 GmbHG - Chancen und Risiken bei der Konfliktbewältigung in der zweigliedrigen GmbH

06.06.2025

Fachbeitrag

Das Vertretungsorgan in der GmbH ist grundsätzlich der Geschäftsführer. Ist dieser im Einzelfall von der Vertretung ausgeschlossen, stellt sich bei Fehlen eines anderen Organs die Frage, wie die Vertretung der Gesellschaft sichergestellt werden kann. Über diese Frage entscheiden die Gesellschafter, die für gewisse Konstellationen einen besonderen Vertreter bestellen können. Bisher wird diese Thematik in der Literatur nur rudimentär behandelt. Die daraus sich ergebende Lücke füllt diese Monographie, die zum einen die Rechtsstellung und den praktischen Einsatzbereich des besonderen Vertreters herausarbeitet, zum anderen Vorschläge zur Lösung von Konflikten unter Einsatz des besonderen Vertreters in der zweigliedrigen GmbH bietet.

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