[Hamburg, ] Nachdem der verfahrensleitende Insolvenzplan für den AC Biogas-Konzern, durch den der wesentliche Teil des ursprünglich mehr als 100 MW umfassenden Biogasanlagen-Portfolios an zwei branchenerfahrene Investoren veräußert wurde, bereits im März des letzten Jahres rechtskräftig geworden war, haben die Eigenverwaltung unter Federführung der GÖRG-Partner Dr. Thorsten Bieg und Dr. Gerrit Hölzle und der Sachwalter Stephan Michels jetzt den nächsten Erfolg gemeldet:
Für ein Teilportfolio von fünf Gesellschaften mit ca. 20 MW Produktionskapazität konnte der Insolvenzplan zunächst nicht vollzogen werden, weil ein dort besicherter, international agierender Finanzinvestor die Zustimmung verweigerte. Wegen der unsicheren Verwertungsbefugnis entschieden sich die geschäftsführenden GÖRG-Partner im August 2015 eigenverwaltete Insolvenzverfahren einzuleiten. Zum Sachwalter wurde erneut der bekannte Münsteraner Verwalter Stephan Michels bestellt, der bereits die erfolgreiche insolvenzrechtliche Sanierung der übrigen AC Biogas-Gruppe als Sachwalter begleitet hatte. Die Eigenverwaltung wurde durch Massekredite der Hausbank finanziert.
Nach einer nur ca. vierwöchigen Antragsphase bot die bereits bei den übrigen AC Biogas-Gesellschaften investierte Energielenker-Gruppe im eingeleiteten Insolvenzplanverfahren als „weißer Ritter“ die Übernahme sämtlicher Anteile an diesem Teilportfolio an. Der Share-Deal wurde in den Insolvenzplänen für die in der Rechtsform der GmbH organisierten Gesellschaften durch Kapitalschnitt, für eine in der Rechtsform der GmbH & Co KG organisierte Gesellschaft durch Auflösung des bisherigen und zeitgleiche Schaffung eines neuen Kommanditkapitals strukturiert. Dadurch gingen die Sicherheitenrechte des opponierenden Finanzinvestors unter.
Der von dem Finanzinvestor im Erörterungs- und Abstimmungstermin gestellte Minderheitenschutzantrag nach § 251 InsO blieb ohne Erfolg; die Insolvenzpläne wurden Mitte Dezember bestätigt. Auch die gegen die Bestätigungsbeschlüsse eingereichten Sofortigen Beschwerden des Finanzinvestors blieben ohne Erfolg: Das zuständige Landgericht Münster wies diese Ende Dezember durch Beschluss nach § 253 Abs. 4 InsO wegen vorrangigen Vollzugsinteresses der Pläne zurück und lies die Rechtsbeschwerde nicht zu. GÖRG-Partner Dr. Thorsten Bieg: „Innerhalb von nur knapp fünf Monaten konnte trotz erheblichen Widerstandes eines Großgläubigers für fünf weitere Gesellschaften der AC Biogas-Gruppe eine komplexe Eigenverwaltung mit Insolvenzplänen beendet werden.“ GÖRG-Partner Dr. Gerrit Hölzle ergänzt: „Das durch das ESUG geschaffene gesellschaftsrechtliche Gestaltungspotential und die deutlich verbesserten Vollzugsmöglichkeiten zeigen, dass, wenn richtig angewendet, es eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens nicht bedarf. Wir haben das Handwerkszeug, das wir brauchen.“. Auch der Sachwalter Stephan Michels äußert sich sehr zufrieden: „Die insolvenzrechtliche Sanierung der AC Biogas-Gruppe ist nunmehr erfolgreich abgeschlossen. Wir wünschen den Mitarbeitern, Investoren, Lieferanten, Kunden und finanzierenden Banken einen erfolgreichen Neustart, unbelastet von den finanziellen Altlasten der Vergangenheit.“