[Köln, ] Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH hat GÖRG den Insolvenzverwalter Dr. Andreas Ringstmeier umfassend bei der Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen der früheren Organe beraten und vertreten.
Gegenstand der Inanspruchnahme war der Abschluss von Darlehensverträgen und Zinsswapverträgen. Die Vorstandsmitglieder (die Insolvenzschuldnerin war früher eine Aktiengesellschaft) hatten dabei ungedeckte, das heißt nicht mit einem Darlehensvertrag unterlegte Zinsswapverträge geschlossen, die in der Finanzkriese zu einem großen Schaden führten. Die beklagten Vorstandsmitglieder wurden vom OLG Düsseldorf zu einer Zahlung von 6,9 Mio. zuzüglich Zinsen verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil zurückgewiesen hatte.
Anschließend beriet GÖRG den Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung des Anspruchs, insbesondere im Verhältnis zu den beteiligten D&O-Versicherungen. Hier konnte GÖRG mit den Vorstandsmitgliedern und der wichtigsten D&O-Versicherung einen Vergleich erreichen, der eine nahezu vollständige Befriedigung der Insolvenzmasse vorsieht. Aus dem Vergleich wird der Insolvenzmasse ein Betrag in EUR 6,75 Mio. zufließen. Weitere Ansprüche in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. wird GÖRG für den Insolvenzverwalter gegenüber einem weiteren D&O-Versicherer geltend machen, der sich an den Vergleich nicht beteiligt hat.
Vertretung des Insolvenzverwalters
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, alle Köln
Dr. Klaus Felke (federführend)
Dr. Oliver Wilken
Dr. Sebastian Hagemann
Sonstige Berater
u.a. Bach Langheid Dallmayr, Köln, (Vertretung des D&O-Versicherers)