Altersdiskriminierung, Verdachtskündigung, Kettenbefristung, Sonderkündigungsschutz, Stichtagsklausel

10.07.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 2. Newsletter 2012 greift zunächst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf GmbH-Geschäftsführer auf. Der Bundesgerichtshof hat die Anwendbarkeit bejaht und einem wegen seines Alters nicht weiterbeschäftigten Geschäftsführer einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zugestanden. Des Weiteren gehen wir konkret auf die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung ein, die – anders als die Tatkündigung – stets die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers erfordert. Sodann beschäftigen wir uns mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Fragen der Kettenbefristungen – die grundsätzlich zulässig bleiben – und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Den Abschluss bildet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts – für den Arbeitgeber erfreulich – zu der Frage, ob Weihnachtsgeld dann nicht gezahlt werden muss, wenn sich der an sich begünstigte Arbeitnehmer bereits in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befindet.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch noch auf das Seminar „Arbeitsrecht für Personaler“ aufmerksam machen, welches von Dr. Thomas Bezani und Dr. Frank Wilke in Zusammenarbeit mit der Personalwirtschaft am 20. September 2012 in Frankfurt stattfinden wird. Sie als Abonnent des Newsletters erhalten hier einen exklusiven Rabatt. Informationen finden Sie am Ende unseres Newsletters und auf der Homepage der Personalwirtschaft http://campus.personalwirtschaft.de/. Unter „Aktuelle Veranstaltungen“, „Praxisseminar Kollektives Arbeitsrecht“ können Sie sich anmelden.

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