[] Drei von vier Bedingungen für Insolvenzplan eingetreten / Wesentliche Fortschritte beim Vollzug des Kaufvertrags / Insolvenzverfahren so schnell wie möglich aufheben
Das Amtsgericht Essen hat den Verkündungstermin zur Bestätigung des Insolvenzplans der KARSTADT Warenhaus GmbH auf den 3. September 2010 vertagt. Zuvor hatten Insolvenzverwalter Dr. Klaus Hubert Görg und die Berggruen Holding notariell vereinbart, dass die einzig verbleibende aufschiebende Bedingung des Kaufvertrags bis zum 2. September 2010 erfüllt sein soll. Der Gläubigerausschuss hatte einer möglichen Vertagung ohne Gegenstimme zugestimmt.
„Einzig und allein der Vollzug des Kaufvertrags steht als Bedingung für den Insolvenzplan weiterhin aus", erklärt der KARSTADT Insolvenzverwalter. „Zum Vollzug des Kaufvertrags fehlt die Einigung der Berggruen Holding mit dem Vermieterkonsortium über Änderungen des Mietverhältnisses. Alle weiteren aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrags zwischen Berggruen und der Insolvenzverwaltung sind erfüllt."
Nach Kenntnissen der Insolvenzverwaltung haben die Berggruen Holding und die Beteiligten im Vermieterkonsortium wesentliche Fortschritte erzielt. Alle Beteiligten signalisieren, dass sie sich endlich zu einer abschließenden Lösung durchringen können. Dazu bedarf es offensichtlich einer weiteren Versammlung der Gläubiger des Vermieterkonsortiums, zu der nun kurzfristig eingeladen werden soll.
„Im Interesse aller Gläubiger sollte das Insolvenzplanverfahren so schnell wie möglich aufgehoben werden. Dies ist ausschließlich mit dem Vertragspartner Berggruen möglich", so Görg. „KARSTADT wirtschaftet derzeit erfolgreich. Mittel- und langfristige Investitionen in die Attraktivität der Filialen können mit Abschluss der Insolvenz zügig ausgelöst werden. Neue und bewährte Mitarbeiter und Führungskräfte erwarten für sich und ihre Familien die Gewissheit, wie es langfristig mit KARSTADT weitergeht."
Auch die Diskussion im Gläubigerausschuss habe gezeigt, dass KARSTADT nun mit Berggruen die nächsten Schritte der weiteren Sanierung und Restrukturierung gehen müsse. Es sei nicht Aufgabe des Insolvenzverwalters, den Geschäftsbetrieb dauerhaft zu führen.
Die Belegschaft und viele andere Gläubiger könnten nicht nachvollziehen, dass „Vermieter in der Sonntagszeitung schon vor Wochen die Rettung von KARSTADT verkünden und anschließend weiter Monopoly spielen".
Alle Beteiligten hätten in diesem Insolvenzverfahren nun ausreichend Zeit bekommen, wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erarbeiten.
„Die Zeit des Verhandelns, Verzögerns und Verhinderns muss ein Ende haben. Hätten die Beteiligten ebenso viel Energie in konstruktive Lösungen wie in Medienkampagnen gesteckt, dann könnte KARSTADT sich schon heute noch erfolgreicher am Markt positionieren", fasst Görg die letzten Wochen zusammen.