Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitsrecht

10.08.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

der zweite Newsletter des Jahres 2017 beschäftigt sich zunächst mit dem neuen Entgelttransparentgesetz, das zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz enthält einige Hürden für Arbeitgeber, die mehr als 200 Arbeitnehmer beschäftigen. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden die Anwendung des neuen Gesetzes in der Praxis erschweren, sodass man erneut auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird warten müssen.

Nicht mehr warten muss man auf ein Urteil des BAG zu der Frage, ob Unterrichtungsschreibung in Zusammenhang mit Betriebsübergängen beinhalten müssen, dass künftig nach dem Betriebsübergang kein Sozialplan mehr verpflichtend ist. Das BAG hat die Verpflichtung zur Aufnahme dieses Wegfalls begründet, sodass die inhaltliche Ausgestaltung derartiger Informationsschreiben sicherlich nicht einfacher werden wird.

Weitere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit zur Teilnahme an Personalgesprächen während einer Erkrankung, zur Bereitstellung eines Smartphones für Betriebsräte sowie zur Unverbindlichkeit einer unbilligen Versetzung runden diesen Newsletter ab.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrechts-Team

Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung