Das Werk untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz dezentraler Quartierspeicher im Zuge der Energiewende. Ausgangspunkt ist das Klimaziel, bis 2050 einen Anteil von über 85 % erneuerbarer Energien im Strommix zu erreichen, wofür sowohl Kurzzeit- als auch Langzeitspeicher erforderlich sind.
Im Fokus steht die Rolle von Wohnungseigentümergemeinschaften als mögliche Betreiber solcher Speicher, da sie ohne zusätzliche Gesellschaftsgründung Synergieeffekte nutzen und aufgrund räumlicher Nähe prädestiniert sind. Die Analyse zeigt, dass dabei insbesondere sachenrechtliche Fragen zur Zuordnung von elektrischer Energie relevant werden, wenn mehrere Parteien gemeinsam erzeugen und verwalten.
Die Untersuchung entwickelt hierzu einen systematisch durchdachten Vorschlag zur zivilrechtlichen Zuordnung von Energie anhand praktischer Betriebsabläufe und schafft damit eine Grundlage für die Klärung weiterer Folgefragen.
