Mit der Veröffentlichung des Gesetzespakets am 14. November 2024 stellt die EU zentrale Weichen für ein moderneres, effizienteres Kapitalmarktrecht. Die Reform verfolgt ein klares Ziel: die Attraktivität der europäischen Kapitalmärkte zu erhöhen und den Regulierungsaufwand für Emittenten zu senken.
Im Mittelpunkt stehen wesentliche Vereinfachungen des Prospektrechts sowie Anpassungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Erste Regelungen treten bereits ab 2026 in Kraft.
Der Gastbeitrag unserer Münchner Partner Dr. Christian Becker und Dr. Lutz Pospiech in der BondGuide-Jahresausgabe „Finanzierung im Mittelstand 2025“ zeigt auf, welche Neuerungen auf Unternehmen zukommen und welche Chancen sich daraus ergeben.
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