KTG Energie AG – Amtsgericht Neuruppin ersetzt die Zustimmung der Gruppe der Anleihegläubiger und bestätigt den Insolvenzplan

13.02.2017

[Hamburg, Bremen, Berlin, ] In dem in Eigenverwaltung geführten Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie AG, in dem die GÖRG-Partner Dr. Thorsten Bieg (Restrukturierung, Hamburg) und Dr. Gerrit Hölzle (Insolvenzverwaltung, Bremen/Hannover) zu Vorständen der Gesellschaft bestellt sind sowie der GÖRG-Partner Sascha Feies (Insolvenzverwaltung, Berlin) als Geschäftsführer der nicht insolventen Tochtergesellschaften eingesetzt wurde, ist der nächste Meilenstein auf dem Weg der Sanierung der Energietochter des ehemaligen KTG-Konzerns erreicht.

Nachdem in der Gläubigerversammlung und im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 03. Februar 2017 zunächst die Eigenverwaltung gegen den erheblichen Widerstand der Anleihegläubiger bestätigt worden war, haben vier der fünf Gläubigergruppen dem Insolvenzplan zugestimmt und hat nur die Gruppe der Anleihegläubiger nach heftigen Diskussionen im Vorfeld der Versammlung und in der Versammlung selbst diesen abgelehnt. Heute (10. Februar 2017) hat das Amtsgericht Neuruppin die aus dem Kreise der Anleihegläubiger gestellten Minderheitenschutzanträge (§ 251 InsO) zurückgewiesen und den Insolvenzplan unter Ersetzung der Zustimmung der Gruppe der Anleihegläubiger (§ 245 InsO) bestätigt.

Ein zuvor zur Validierung der im Insolvenzplan angesetzten Beteiligungswerte durchgeführter M&A-Prozess war ohne Eingang eines verbindlichen Angebots zu Ende gegangen.

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