"Zum Rückzahlungsanspruch bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen; zur Sittenwidrigkeit eines Zinssatzes; zum Widerspruch zwischen Kontonummer und Empfängerbezeichnung bei Darlehensauszahlung; zur Geltung von § 498 BGB bei Zahlungsverzug wegen Zahlungsverweigerung; zur Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs"
In der Anmerkung von unserem Experten Dr. Tony Beyer erfahren Sie mehr zum Urteil des OLG Brandenburg vom 04.06.2025 - 4 U 89/24 [Ls.].
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