"Zum Rückzahlungsanspruch bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen; zur Sittenwidrigkeit eines Zinssatzes; zum Widerspruch zwischen Kontonummer und Empfängerbezeichnung bei Darlehensauszahlung; zur Geltung von § 498 BGB bei Zahlungsverzug wegen Zahlungsverweigerung; zur Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs"
In der Anmerkung von unserem Experten Tony Meyer erfahren Sie mehr zum OLG , Beschluss vom 04.06.2025 (4 U 89/ 24 [Ls.], OLG Brandenburg).
