KARSTADT Insolvenzplan bei Gericht eingereicht

15.03.2010

Warenhausgeschäft nach Insolvenzplan und Verkauf wirtschaftlich betreiben Fixe Gläubigerquote von grundsätzlich drei Prozent Umsetzung Insolvenzplan und Verkauf bedingen sich gegenseitig

Der Insolvenzverwalter der Unternehmen der Arcandor Gruppe, Dr. Klaus Hubert Görg, hat den Insolvenzplan der KARSTADT Warenhaus GmbH beim zuständigen Insolvenzgericht in Essen eingereicht.

„Der Insolvenzplan umfasst vier Kernelemente", erläutert Görg. „Der Geschäftsbetrieb der KARSTADT Warenhaus GmbH wird fortgeführt, hohe Wertverluste der Aktiva sowie Schadensersatzansprüche vermieden. KARSTADT wird durch den Insolvenzplan und die Sanierungsbeiträge der wesentlichen Beteiligten stabilisiert. Die KARSTADT Warenhaus GmbH wird bis Ende April 2010 an einen Investor verkauft. Die Gläubiger erhalten in einem ersten Schritt grundsätzlich drei Prozent auf den Rest ihrer Insolvenzforderungen. Die Sanierungsbeiträge geben den Gläubigern vor allem die Aussicht, weiter für und bei KARSTADT zu arbeiten."

Planbedingungen

Der beim zuständigen Amtsgericht in Essen niedergelegte Insolvenzplan sieht verschiedene Voraussetzungen vor, damit der Insolvenzplan wirksam werden kann: Dazu gehört der Abschluss, das „Signing" eines Kaufvertrags über die Geschäftsanteile der KARSTADT Warenhaus GmbH bis zum 30. April 2010. Die in diesem Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen müssen bis zum sogenannten Closing am 30. September 2010 erfüllt sein. Darüber hinaus müssen Vereinbarungen mit dem PensionsSicherungsVerein und Finanzbehörden abschließend unterzeichnet werden.

Plankonzeption

„Die Regelungen des Insolvenzplans dienen der Fortführung der KARSTADT Warenhaus GmbH", so Görg. „Wir haben sehr viel Zeit, Geduld und Energie darauf verwandt, rund 26.000 Arbeitsplätze erhalten zu können. Der vorgelegte Insolvenzplan soll KARSTADT finanzwirtschaftlich reorganisieren, das Unternehmen wird nach dem Abschluss des Insolvenzplanverfahrens weitgehend schuldbefreit sein. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für eine leistungswirtschaftliche, nachhaltige Sanierung durch einen Investor, der an die Existenzberechtigung von zwei Warenhausketten im deutschen Markt glaubt und sich dieser unternehmerischen Herausforderung stellt."

Die Sanierungsbeiträge der Gläubigergruppen – v.a. der Arbeitnehmer, Vermieter, Logistik- und IT-Dienstleister oder des PensionsSicherungsVereins – belaufen sich insgesamt auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Der Insolvenzplan hat bei Annahme den Charakter eines Gerichtsurteils.

Unverändert sind namhafte Interessenten für den Kauf der KARSTADT Warenhaus GmbH im Bieterverfahren. Der Markt zeigt nicht nur investorenseitig Interesse an KARSTADT: Gespräche mit neuen internationalen Kooperationspartnern wie Jessica Simpson oder Manoukian, die Markenprodukte exklusiv über KARSTADT anbieten wollen, verlaufen sehr konstruktiv.

Nächste Schritte

Das Amtsgericht Essen wird als zuständiges Insolvenzgericht nun den Erörterungs- und Abstimmungstermin festlegen. Die Insolvenzverwaltung geht derzeit davon aus, dass die Gläubigerversammlung zum Abstimmungstermin in der 15. Kalenderwoche in der KARSTADT-Hauptverwaltung in Essen stattfinden soll.

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