Sehr geehrte Damen und Herren,
der dritte Newsletter des Jahres 2015 befasst sich zunächst mit dem spannenden und auch von der Presse aufgegriffenen Urteil des Arbeitsgerichts Mainz zu der Wirksamkeit von Befristungen im Bereich des Profifußballs. Zur Überraschung aller ist das Arbeitsgericht Mainz zu dem Schluss gekommen, dass langjährige Befristungen von Verträgen mit Profifußballern unwirksam sind, was - theoretisch - zur Folge haben kann, dass Bundesligamannschaften ihre Profifußballer bis zum Rentenalter kicken lassen müssen, sofern nicht vorher Kündigungsgründe bestehen.
Des Weiteren beschäftigen wir uns mit Fragen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, die im Vorfeld krankheitsbedingter Kündigungen immer wichtiger werden. Gegenstand dieses Newsletters sind ferner Fragen der Befristung von Arbeitsverträgen mit Rentnern (die regelmäßig eines sachlichen Grundes bedürfen, der oft nicht vorliegt), des Anspruchs auf Sonderzahlungen durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers und der Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten nach Beauftragung eines Rechtsbeistandes.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrecht Team