Sehr geehrte Damen und Herren,
der 1. Newsletter des Jahres 2014 beschäftigt sich eingangs mit dem schweizerischen Referendum zur Beschäftigung von Ausländern in der Schweiz. Das Referendum hat in der Presse hohe Wellen geschlagen. Wir wollen es kurz erläutern und auch die Konsequenzen aufzeigen, die es für die Freizügigkeit in die Schweiz, aber auch für die Freizügigkeit der Schweizer in die EU haben kann.
Darüber hinaus gehen wir einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitnehmerüberlassung auf den Grund, die Ende letzten Jahres ebenfalls in der Presse diskutiert wurde. Wird ein Arbeitnehmer von einem Verleiher nicht nur vorübergehend, sondern gleichsam dauerhaft an einen Entleiher verliehen, entspricht dies - so das Bundesarbeitsgericht - nicht der Linie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Ein weiterer Beitrag beschäftigt sich mit der möglichen Diskriminierung einer Bewerberin dadurch, dass diese ihre Bewerbungsunterlagen mit einem handschriftlichen Vermerk zu ihrer Angabe "verheiratet, ein Kind" zurück erhält. Schließlich erörtern wir ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu gerichtlichen Vergleichen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Sie enthält für die Praxis eine wesentliche Erleichterung, um rechtswirksam befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen.