Registrar-Lock – Internationales Pedant zum DISPUTE-Antrag

17.09.2009

[] Wird eine Kennzeichenverletzung durch einen Domainnamen mit der deutschen Top-Level-Domain .de festgestellt, ist es gängige Praxis, bei der DENIC einen sog. DISPUTE-Eintrag zu schalten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Domain während der rechtlichen Auseinandersetzung nicht an einen Dritten übertragen wird. Gibt der Domaininhaber die Domain frei, rückt der Inhaber des DISPUTE-Eintrags an seine Stelle.

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