Am 18.01.2023 fand das Online-Seminar: Dekarbonisierung im Gebäudebestand und Gebäudeneubau statt. Die Teilnehmer konnten sich auf Gespräche über Analyseansätze, Potential und Rechtsrahmen freuen.
Wenn ein mit Heizöl oder Erdgas betriebener Konstanttemperatur-Heizkessel vor 1991 eingebaut oder aufgestellt worden ist, ist man längst mittendrin in der Taxonomie. Denn dieser darf nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits heute nicht mehr betrieben werden. Dass bestimmte Heizkessel mit Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr genutzt werden dürfen, ist eines von unzähligen Beispielen an – nationalen wie auch europäischen – Vorschriften der vergangenen Jahre, die die Dekarbonisierung die Immobilienlandschaft prägen. Die sogenannte Taxonomie ist deutlich vorangeschritten und steht ganz im Zeichen der Zeit. Eine Umsetzung geht mit einer Immobilienwertsteigerung einher und ist über eine energetische Modernisierung von Gebäuden zudem eine zeitgemäße Reaktion auf die angespannte Preisentwicklung.
Anbei finden Sie auch nochmal die Agenda des Seminars.
Agenda
1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Dekarbonisierung (GÖRG)
a. Taxonomie auf europäischer und nationaler Ebene in Hinblick auf Gebäudebestand und Neubauten
b. Nachhaltigkeitsberichterstattung
c. Mietverträge und Nebenkosten
2. Nachhaltigkeit im Portfoliomanagement (BLS)
a. Strategie – rechtlich, wirtschaftlich, attraktiv
b. Bausteine
c. Fördermittel
d. Arbeitsüberlegungen
i. zwecks Werthaltigkeitssteigerungen
ii. unter frühzeitiger Berücksichtigung von politischen Zielsetzungen und rechtlichen Vorgaben
3. Referenzdarstellung und Umsetzungsfahrpläne (BLS und GÖRG)
a. Analyseansatz und Fahrplan
b. Referenzbeispiele
c. Praktische Hilfestellungen