Sehr geehrte Damen und Herren,
der 4. und letzte Newsletter Arbeitsrecht des Jahres nimmt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Anlass, sich noch einmal mit der Frage der sachgrundlosen Befristung zu beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich offen gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestellt und meint, dieses habe im Rahmen der "erleichterten Befristung" schlicht gegen das Gesetz geurteilt.
Im Weiteren beschäftigen wir uns mit der Abgrenzung des Werkvertrages vom Arbeitsvertrag, die auch die Koalitionspartner auf ihrer Agenda haben. Das Bundesarbeitsgericht hat hier ein klarstellendes Urteil gefällt, das - wohl nur zufällig - in die aktuelle politische Debatte hinein passt. Schließlich setzen wir uns mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auseinander, das Stichtagsregeln - also das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Zahlung einer Gratifikation - zum Gegenstand hat; eine weitere Entscheidung, die zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erging und die bisherige Rechtsprechung um einen weiteren Mosaikstein ergänzt.