Oppenheim-Esch-Fonds: GÖRG berät Sparkasse KölnBonn erfolgreich im Zusammenhang mit Anlegerklagen bezüglich des Oppenheim-Esch-Fonds Köln-Ossendorf-Hürth I GbR

Köln, 19.12.2018

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat die Sparkasse KölnBonn durch den Kölner Partner Dr. Yorick Ruland erfolgreich im Zusammenhang mit Anlegerklagen des sog. „Oppenheim-Esch-Fonds“ betreffend den Oppenheim-Esch-Fonds Köln-Ossendorf-Hürth I GbR vertreten, der u.a. Film- und Fernsehstudios an die frühere „MMC“ vermietete. Die von den Anlegern geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen die Sparkasse KölnBonn wurden auch in zweiter Instanz abgewiesen, während (ehemalige) weitere Beklagte zuvor Vergleiche mit den Anlegern abgeschlossen hatten.

Insbesondere war bei der Entscheidung von Bedeutung, dass die Sparkasse KölnBonn nicht von Anfang an die Finanzierung der Beteiligungen übernommen hatte. Es gab für den 13. Zivilsenat des OLG Köln darüber hinaus keine Anhaltspunkte, dass bereits beim Beitritt der Anleger zu dem Fonds eine Verpflichtung den Klägern gegenüber zum Hinweis auf die möglichen Risiken des Fonds vorhanden gewesen wäre. Den Klägern sei kein kausaler Schaden allein durch die Übernahme der Anschlussfinanzierung entstanden. Darüber hinaus bestünden keine ausreichenden Anhaltspunkte der Sparkasse KölnBonn gegenüber, dass diese von vorneherein Verluste der Anleger durch die Beteiligung am Fonds in Kauf genommen hätte.

GÖRG betreut die Sparkasse KölnBonn über ihren Bankrechts-Partner Dr. Yorick Ruland seit 2012 umfassend im gesamten Oppenheim-Esch-Streitkomplex.

Vertreter Sparkasse KölnBonn

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Yorick Ruland, Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht, Köln
Dr. Sven Erdmann, Counsel, Bank- und Kapitalmarktrecht, Köln

Inhouse
Ernst Wiesel, Bereichsleiter Compliance und Recht

Vertreter Anleger

Luther
Dr. Arnd Begemann, Essen
Ole-Jochen Melchior, Essen

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