Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten hat sich das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in der Restrukturierungspraxis etabliert – insbesondere als Instrument zur Strukturierung außergerichtlicher Sanierungen.
In seinem Beitrag für den JUVE Rechtsmarkt zieht Prof. Dr. Gerrit Hölzle eine differenzierte Bilanz:
Als systemische Ergänzung des Restrukturierungsrechts hat sich das StaRUG bewährt; Anpassungen erscheinen nach den bisherigen Praxiserfahrungen allenfalls im Detail sinnvoll.
Im Mittelpunkt stehen Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit, des Verfahrenseintritts bei drohender Zahlungsunfähigkeit, der Rolle der Gesellschafter sowie haftungsrechtliche Leitplanken für Geschäftsleiter.
Zudem beleuchtet der Beitrag die Diskussion um weitergehende Eingriffsbefugnisse – etwa eine Vertragsbeendigung nach Vorbild des § 103 InsO – und ordnet ein, warum solche Instrumente im Rahmen des StaRUG mit guten Gründen zurückhaltend zu beurteilen sind.
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