Kettenbefristung, Videoüberwachung und gute Wünsche

20.03.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 1. Ausgabe unseres Newsletters 2013 beschäftigt sich mit einigen aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben. So hatte das Bundesarbeitsgericht in zwei Fällen am 18. Juli 2012 über mehrjährige Kettenbefristungen zu entscheiden. Die Urteile fielen unterschiedlich aus, was durch die Anzahl und die Dauer der Befristungen bedingt war. Des Weiteren sind Entscheidungen zur verdeckten Videoüberwachung, zum Verlangen des Arbeitgebers nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag, zu arbeitgeberseitigen Fragen nach Ermittlungsverfahren, zum Inhalt von Arbeitszeugnissen sowie – last but not least – dazu ergangen, dass Leiharbeitnehmer künftig bei der Ermittlung der Größe eines Betriebes entgegen bisheriger rechtlicher Bewertung mitzuzählen sind. Die betriebliche Praxis - und damit ist primär der Arbeitgeber gemeint - wird sich auf veränderte Umstände einstellen müssen.

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