Keine Bevorzugung von Abwicklungsverträgen gegenüber Aufhebungsverträgen bei der Verhängung von Sperrzeiten

2004

Der folgende Beitrag von Dr. Alexander Insam und Frank-Karl Heuchemer behandelt die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts über die Verhängung von Sperrzeiten durch die Agenturen für Arbeit beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Anlass des Beitrages ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. 12. 2003 (Az.: B 11 AL 35/03 R), das die nach bislang herrschender Meinung bestehende sozialversicherungsrechtliche Bevorzugung des Abwicklungsvertrages bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufhebt.

BB 2004, S. 1679-1681

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