GÖRG setzt Bucheinsicht gegen RECARO durch

21.01.2015

[Berlin, ] GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart für BARDAWIL Aviation einen Anspruch auf Bucheinsicht gegen den schwäbischen Flugzeugsitzhersteller RECARO Aircraft Seating GmbH & Co. KG durchgesetzt.

BARDAWIL ist eines der führenden Vertriebsunternehmen für zivile Luftfahrtprodukte im Nahen und Mittleren Osten und war seit 1995 als Handelsvertreter für RECARO tätig. Unter anderem hatte die von Dubai aus operierende BARDAWIL an RECARO die namhaften Fluggesellschaften QATAR Airways, ETIHAD und EMIRATES als Kunden vermittelt.

RECARO hatte den Handelsvertretervertrag im Jahr 2011 gekündigt und stritt seitdem mit BARDAWIL über die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Unter anderem verweigerte RECARO die Erteilung eines Buchauszuges und berief sich darauf, dass derartige Ansprüche vertraglich ausgeschlossen seien.

BARDAWIL klagte daraufhin auf Bucheinsicht vor dem Landgericht Heilbronn. Nachdem das Landgericht die Klage Anfang 2014 abgewiesen hatte, hob das Oberlandesgericht Stuttgart diese Entscheidung nun auf und verurteilte RECARO zur umfassenden Bucheinsicht (Urteil vom 19.01.2015, Az. 5 U 18/14). Das Oberlandesgericht hat darauf verwiesen, dass nach dem hier anwendbaren deutschen Recht der Ausschluss der gesetzlichen Auskunftsrechte des Handelsvertreters einer ausdrücklichen Regelung bedarf. An einer solchen Regelung fehle es. Damit könne BARDAWIL nach § 87c HGB einen ordnungsgemäßen Buchauszug verlangen. Dieser müsse auch solche Geschäfte umfassen, die RECARO nicht für provisionspflichtig hält. Die Provisionspflicht könne nicht durch "Selbstqualifikation" eines Geschäfts als nicht provisionspflichtig unterlaufen werden. Weil RECARO die Erteilung eines ordnungsgemäßen Buchauszuges verweigerte, sei nun Bucheinsicht zu gewähren.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Wert der insgesamt streitigen finanziellen Ansprüche beläuft sich auf bis zu EURO 30 Millionen.

GÖRG ist regelmäßig in internationalen Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren tätig. Insbesondere Daniel Fuchs berät regelmäßig im arabischen Raum (z.B. JENOPTIK AG in Saudi Arabien und Oman, siehe GÖRG Pressemitteilungen vom 20.09.2012 und 13.05.2011), aber auch bei inländischen Prozessen (z.B. Toll Collect GmbH, siehe GÖRG Pressemitteilung vom 20.09.2010).

Vertreter BARDAWIL Aviation

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Daniel Fuchs, Partner, Prozessrecht
Anika von Ribbeck, Associate, Prozessrecht

Vertreter RECARO Aircraft Seating GmbH & Co. KG

Taylor Wessing
Alf Aretz, Partner
Stefanie Ritter, Counsel

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten von
GÖRG verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Save Cancel OK Tracking ablehnen Datenschutzerklärung