Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem ersten Newsletter im Jahr 2017 beschäftigen wir uns ausführlich mit der äußerst praxisrelevanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Gesetzesänderungen treten zum 1. April 2017 in Kraft. Ein weiterer Beitrag greift eine Entscheidung des LAG Hamm auf, in welcher die Kammer zu den Anforderungen an die Unterzeichnung eines Arbeitszeugnisses Stellung genommen hat.
Weiterhin thematisieren wir die durch das LAG Köln zugesprochene 40-Euro-Verzugspauschale im Falle der verspäteten Gehaltszahlung an einen Arbeitnehmer. Der Beitrag "Drogen am Steuer - Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums" bespricht schließlich eine aktuelle Entscheidung des 6. Senats des BAG.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrechts-Team