AU-Schein aus dem Internet? Wenn die Kündigung droht

22.01.2026

Der Bundeskanzler hat die telefonische Krankschreibung zum Problemfall erklärt. Aber was gilt, wenn Arbeitnehmer es sich noch einfacher machen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Internet kaufen? Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) hat hierzu ein für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen praxisrelevantes Urteil gesprochen.

Zulässigkeit von AUs via Telemedizin

Die AU ist im Arbeitsverhältnis das zentrale Instrument zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Nach wie vor sprechen ihr Gerichte einen hohen Beweiswert zu. Nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben ist – auch nach der Corona-Pandemie - eine persönliche Vorstellung beim Arzt zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht immer zwingend. Eine AU darf unter bestimmten Umständen, etwa im Falle einer Erstbescheinigung für einen Arbeitsunfähigkeitszeitraum von maximal drei Tagen, auch per Video oder nach telefonischer “Untersuchung” ausgestellt werden.

Allerdings werden in der Praxis zunehmend AUs eingereicht, die im Internet ohne jeglichen ärztlichen Kontakt erworben worden sind. In diesen Fällen erfolgt die Ausstellung nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens, ohne dass es zu einem persönlichen, telefonischen oder videobasierten Kontakt mit einem Arzt kommt. Die Bescheinigung wird gegen Zahlung einer Gebühr erstellt und dem Beschäftigten als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt. 

Das Urteil des LAG Hamm

Über eine solche AU entschied das LAG Hamm mit Urteil vom 5. September 2025 (14 Sla 145/25). Der Arbeitnehmer legte seinem Arbeitgeber eine mittels Ausfüllens eines Online-Fragebogens ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt erlangte AU vor. Die Bescheinigung war optisch an das frühere Papierformular (“Gelber Schein”) angelehnt. Der Versuch des Arbeitgebers, eine eAU über die Krankenkasse abzurufen, blieb erfolglos.

Das LAG erklärte die außerordentliche fristlose Kündigung für wirksam. Im Mittelpunkt stand nicht die Frage, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig war, sondern die Täuschung über einen ordnungsgemäßen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Nach Auffassung des Gerichts handelt ein Arbeitnehmer rechtswidrig, wenn er eine Bescheinigung vorlegt, die nach Aufmachung und Inhalt eine ärztliche Untersuchung suggeriert, obwohl tatsächlich kein Arztgespräch stattgefunden hat, und den Arbeitgeber dadurch zur ungerechtfertigten Entgeltfortzahlung veranlasst. 

Daneben ordnet das LAG den Beweiswert der AU ein. Zwar habe eine AU grundsätzlich hohen Beweiswert, dieser könne aber erschüttert sein, etwa wenn die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht den Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entspreche.

Bedeutung für Unternehmen und Beschäftigte

Nach dem Urteil des LAG Hamm droht daher eine fristlose Kündigung, wenn eine AU ohne ärztlichen Kontakt zustande kommt, die AU jedoch den Eindruck einer ärztlichen Untersuchung vermittelt. Doch wie erkennt man in der betrieblichen Praxis eine solche “Schein-AU”? 

  • Zunächst einmal ist bedeutsam, dass beim Kauf einer AU im Internet kein Abruf einer eAU möglich ist. Daher legen Arbeitnehmer (auch wenn sie Mitglied der GKV sind) einen klassischen gelben Schein eines Privatarztes vor (als DIN A4-Ausdruck oder PDF-Dokument).
  • Die AU enthält zumeist den Hinweis “...arbeitsunfähig aufgrund Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen”.
  • Schließlich enthält die online gekaufte AU ein Unterschriftenfeld mit einer eingescannten Unterschrift nebst Angabe des Namens und dem Zusatz: 

Privatarzt per Telemedizin, WhatsApp: *49........... , Email: Name @gmx.de” 

Verschiedene Arbeitgeberverbände und Ärztekammern führen eine “Blacklist” verdächtiger Ärzte, wie etwa die Ärztekammer Niedersachen: 

https://www.aekn.de/detail/aktualisierte-warnung-unbekannte-aerzte-auf-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen-und-gefaelschte-ausweise

  • Außerdem fehlt regelmäßig die Angabe einer Praxisanschrift.

Soll eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden ist die 2-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB zum Ausspruch der Kündigung im Blick zu behalten. Auch die zwingende Anhörung eines etwaig vorhandenen Betriebsrats muss innerhalb dieser Frist erfolgen. Möchten Arbeitgeber nicht sofort zum scharfen Schwert der Kündigung greifen, dürfte alternativ die Einstellung der Entgeltfortzahlung in Betracht kommen, da der Beweiswert der ohne ärztliches Gespräch erworbenen AU erschüttert ist.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – wir unterstützen und beraten Sie gern!

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