Anmerkung zu BGH, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15 Das Überschreiten der Standzeit von zwölf Monaten ist bei Gebrauchtwagen nicht generell ein Sachmangel
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15 Das Überschreiten der Standzeit von zwölf Monaten ist bei Gebrauchtwagen nicht generell ein Sachmangel
BB 2016, 1997-2004

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